Allgemeine Geschäftsbedingungen
Durch die Nutzung unserer Dienste stimmen Sie den nachfolgenden Bedingungen zu.
1. Vertragspartner
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand: 03. Dezember 2025
Touchdown Car Rentals vertreten durch Bennett Washington touchdown@umail.com Phone: 1312
Los Santos International Airport 2008 Greenwich Pkwy., Los Santos
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Touchdown Car Rentals (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Fahrzeugen, einschließlich Autos, Vans, Anhängern und Trucks.
3. Vertragschluss
3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der Touchdown Car Rentals (nachfolgend „Vermieter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“) geschlossen werden. Sie finden auf alle Mietverträge Anwendung.
3.2 Der Mietvertrag kommt durch die Bestätigung der Vorab-Rechnung durch den Mieter zustande. Mit der fristgerechten Zahlung der Vorab-Rechnung bestätigt der Mieter, die AGB vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
3.3 Die Produktdarstellung stellt kein bindendes Angebot da. Wir behalten uns vor, Bestellungen abzulehnen
4. Mietgegenstand
4.1 Der Vermieter stellt dem Mieter ein verkehrssicheres, technisch einwandfreies und vollgetanktes (95%) Fahrzeug zur Verfügung.
4.2 Fahrzeugkategorie, Ausstattung und Modell richten sich nach der Buchung.
4.3 Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell besteht nicht.
5. Mietdauer
5.1 Die Mietdauer beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe und endet nach der vereinbarten Mietdauer oder mit der Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter.
5.2 Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
5.3 Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter zusätzliche Gebühren erheben.
6. Mietpreise und Zahlung
6.1 Die Miete wird vollständig im Voraus durch Zahlung der Vorab-Rechnung fällig.
6.2 Zusatzkosten, die während der Mietdauer entstehen (z. B. Vertragswerkstatt-Reparaturen, Vertragsbetankungen), werden nachträglich abgerechnet oder mit der Kaution verrechnet.
6.3 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Der Mietpreis ist im Voraus oder spätestens bei Abholung des Fahrzeuges sowie Übergabe des Schlüssels zu entrichten.
6.4 Zusätzliche Kosten können entstehen, insbesondere für:
- Kraftstoffnachfüllung
- Reperaturen
- Parkgebühren (Verwahrstelle, Parkhaus, PD-Verwahrstelle)
- Zusatzfahrer
- Touchdownpaketoptionen (z.B Hol-und Bringservice)
- Reinigung bei starker Verschmutzung
7. Kaution
7.1 Vor der Fahrzeugübergabe ist eine vom Vermieter festgelegte Kaution per Karten oder Barzahlung zu hinterlegen. Diese dient zur Absicherung möglicher Schäden, Diebstahl, fehlendem Kraftstoff oder sonstiger Vertragsverstöße.
7.2 Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs innerhalb von 72 Stunden erstattet, sofern keine zusätzlichen Kosten entstanden sind.
7.3 Erfordern die Rückgabe oder der Zustand des Fahrzeugs weitere Maßnahmen – wie Betankung*, Reinigung, Reparaturen** oder andere notwendige Leistungen –, werden die entsprechenden Beträge und Bearbeitungsgebühren von der hinterlegten Kaution einbehalten.
7.4 Übersteigen die Kosten die Höhe der Kaution, haftet der Mieter im gesetzlichen Umfang für den Differenzbetrag.
8. Plichten des Mieters
8.1. Der Mieter verpflichtet sich:
- das Fahrzeug sorgsam zu behandeln
- nur berechtigte Fahrer fahren zu lassen
8.2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
8.3. Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, das Fahrzeug in irgendeiner Form zu verändern. Hierzu zählen insbesondere Tuning-Maßnahmen, technische Modifikationen, Umbauten, das Aufbringen von Folierungen sowie Umlackierungen oder sonstige optischen und technischen Veränderungen. Dies schließt den Einbau, die Modifikation sowie insbesondere den Ausbau von Fahrzeug- oder Tuningteilen ausdrücklich ein. Alle dadurch entstehenden Kosten oder Wiederherstellungsmaßnahmen trägt der Mieter zzgl. einer Strafzahlung von 10% des Wiederherstellungsaufwands.
9. Nutzung des Fahrzeuges
9.1 Der Vermieter übergibt das Fahrzeug im vereinbarten Zustand, mit vereinbartem Zubehör und mit der bei Vertragsabschluss festgelegten Tankfüllung.
9.2 Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt, im vereinbarten Zustand und mit vereinbarter Tankfüllung zurückzugeben.
9.3 Wird das Fahrzeug verspätet oder an einem anderen als dem vereinbarten Ort zurückgegeben, können zusätzliche Gebühren entstehen.
9.4 Ab dem Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme übernimmt Touchdown Car Rentals keinerlei Verantwortung für Ereignisse, Schäden, Verstöße oder sonstige Vorgänge, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs stehen.
9.5 Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
10. Versicherung und Haftung
10.1 Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt für sämtliche während der Mietdauer am Fahrzeug entstehenden Schäden sowie für alle während der Nutzung des Fahrzeugs begangenen Rechts- oder Gesetzesverstöße, einschließlich daraus resultierender Kosten, Gebühren, Bußgelder und sonstiger Folgen. Die Haftung umfasst sowohl eigenes Verschulden als auch das Verschulden von Personen, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt.
10.2 Versicherungsschutz (sofern vereinbart) gilt gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
10.3 Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Mieters, die im Fahrzeug zurückgelassen oder beschädigt werden. Sämtliche Sachen und Gegenstände aus dem Fahrzeug gehen nach dem Mietzeitraum in den Besitz der Firma Touchdown Car Rentals über. Sollten dort illegale Gegenstände gelagert worden sein, ist der Gast zu Rechenschaft zu ziehen.
10.4 Haftungsausschluss bei behördlichen Maßnahmen aufgrund von Tuningteilen Eine Haftung des Vermieters für behördliche Maßnahmen (insbesondere Bußgelder, Strafverfahren, Weiterfahrverbote, Sicherstellungen oder Stilllegungen des Fahrzeugs), die auf das Vorhandensein illegaler, nicht eingetragener oder nicht zugelassener Tuningteile am Mietwagen zurückzuführen sind, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Nutzung eines derart ausgestatteten Fahrzeugs erfolgt auf alleinige Verantwortung des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter vollumfänglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung des Fahrzeugs mit solchen Bauteilen entstehen.
11. Stornierung
11.1. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
11.2 Eine Erstattung des Mietpreises nach bezahlter Vorab-Rechnung ist nicht möglich. Die Kaution ist davon nicht betroffen.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß geltendem Datenschutzrecht verarbeitet.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrags bedürfen der Schriftform.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
13.3 Es gilt das Recht des Landes, in dem der Vermieter seinen Sitz hat. Gerichtsstand ist Los Santos, San Andreas.
* $5/Liter Benzin, $5/Liter Gas, $4/Liter Diesel, $3/Liter Strom; bei Booten zusätzlich $10/Liter. Die ersten 10 Liter berechnen wir nicht.
** Reparaturkosten $200 je Schadensposition.